Anfahrt und Zugang zur Praxis
Das Areal der ABB-Studio-Lofts am Borsteler Bogen 27f bietet einen großzügigen Kfz-Parkplatz sowie jeweils einen Fahrradständer vor dem Haupt- und Seiteneingang. Sie fahren, sobald Sie auf den Parkplatz gefahren sind, nach linker Hand durch. Hinter der Laderampe der Nachbarsfirma finden Sie unseren Haupteingang und auf der rechten Seite Platz zum Parken Ihres Autos.
Öffentliche Verkehrsmittel sind jeweils 3 Minuten zu Fuß entfernt. Mit der Linie 34 steigen Sie an der Haltestelle Spreenende aus. Mit der Linie 114, 23 oder 34 müssen Sie an der Haltestelle Warnckesweg aussteigen. Sie gehen, sobald Sie auf dem Gelände angekommen sind, nach linker Hand durch. Hinter der Laderampe der Nachbarsfirma finden Sie unseren Haupteingang.
Unsere Praxis ist größtenteils im ersten Stockwerk angesiedelt. Dort befinden sich weitere Behandlungsräume, sowie die Trainingsfläche und der Kursraum. Einen Fahrstuhl haben wir leider nicht, Sie müssen bitte die Stufen nehmen.
Nein, leider ist es nicht möglich Ihren Hund in die Praxis mitzubringen.
Rezepte/Verordnungen
Wir nehmen Verordnungen/Rezepte von allen gesetzlich versicherten und privatversicherten Personen sowie Verordnungen der BG (Berufsgenossenschaften) an.
Wir bieten jedoch keine EAP (Erweiterte ambulante Physiotherapie) der BG an!
Beachten Sie bitte, dass Rezepte/Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen in der Regel 14 bis maximal 28 Tage gültig sind – danach verfallen sie.
Privatrezepte verfallen nicht, es spielt also keine Rolle, wann mit der Physiotherapie begonnen. Wir empfehlen jedoch eine zeitnahe Behandlungsaufnahme nach der Rezeptausstellung.
BG-Rezepte/Verordnungen müssen in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatums begonnen werden.
Ablauf, Termine und Organisatorisches
Sie müssen bitte auf jeden Fall Ihre ärztliche Verordnung bzw. das ärztliche Rezept sowie Ihre Krankenversicherungskarte mitbringen. Beachten Sie bitte, dass Rezepte bzw. Verordnungen der gesetzlichen Versicherungen in der Regel 14 bis maximal 28 Tage gültig sind und danach verfallen. Ein Rezept erhalten Sie von Ihrem Hausarzt oder aber von Fachärzten unterschiedlicher Fachrichtungen (z.B. Orthopäden).
Wir behalten uns bei Nichtvorlegen einer gültigen Verordnung bzw. eines gültigen Rezepts zum ersten Termin vor, eine Bestätigung Ihrerseits einzuholen und Ihnen die Kosten privat in Rechnung zu stellen, falls Sie im Verlauf der weiteren Behandlungen kein gültiges Rezept nachreichen.
Als gesetzlich versicherte Person ist eine Zuzahlung für jedes Rezept zu leisten. Die gesetzliche Zuzahlung bei Heilmittelverordnungen ist in § 32 Absatz 2 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 3 SGB V geregelt. Die Zuzahlung bei Heilmitteln setzt sich aus 10 % der Leistung + 10 Euro Grundpauschale zusammen. Diese ist nicht zu verwechseln mit der Praxisgebühr, die bis vor einigen Jahren existierte.
In den letzten Jahren fanden Verhandlungen der maßgeblichen Physiotherapieverbände mit den gesetzlichen Krankenkassen statt, sodass sich die Vergütung der Heilmittel erhöht hat wodurch auch die Zuzahlung seitens der Patientinnen und Patienten gestiegen ist.
Bei einer Zuzahlungsbefreiung bringen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis als Nachweis mit.
Bringen erscheinen Sie zum ersten Termin einer Verordnung in bequemer Kleidung.
Für KGG bzw. KG-Gerät bringen Sie bitte ein großes Handtuch, sowie etwas zu Trinken mit.
Bitte bringen Sie gerne etwaige Vorbefunde, also Röntgen, CT- und MRT-Befunde in schriftlicher Form oder auch OP-Berichte mit.
Außerdem möchten wir Sie bitten zum ersten Termin ca. 10 Minuten früher zu erscheinen, um unsere Fragebögen zu Beginn der Therapie in Ruhe ausfüllen zu können. Sie müssen unter anderem bestätigen, dass wir Ihre persönlichen Daten wie Anschrift oder Geburtsdatum verarbeiten dürfen.
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Sie anfangs grundlegend untersuchen. Dabei besprechen wir Ihren Symptom- sowie Krankheitsverlauf und vorangegangene Untersuchungen wie Röntgen, CT- und MRT-Befunde in schriftlicher Form oder OP-Berichte. Hierdurch können wir uns ein umfassendes Bild von Ihnen und Ihren Bedürfnissen machen!
Es ist seitens der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen kein vorausgehender „Extratermin“ in der Physiotherapie eingeplant, um diese Untersuchungen und das Vorgespräch durchzuführen. Aus diesem Grund beginnt die Therapie mit einem ersten Gespräch. Ohne gewissenhaften Befund ist eine qualitative Therapie nämlich nicht möglich.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angewiesen die Behandlung durchzuführen, die Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin über die Heilmittelverordnung angedacht hat. Es ist also nicht einfach möglich, zum Beispiel anstatt einer verordneten Krankengymnastik (KG) eine Massage zu erhalten.
Wir behandeln auch privatversicherte Personen. Wir empfehlen vor der Aufnahme der Behandlungen mit der privaten Krankenversicherung abzuklären, welche Vergütungshöhe von Heilmitteln durch die Versicherung abgedeckt ist, sodass es später nicht zu Irritationen über etwaige Differenzen zwischen unseren Behandlungspreisen und der Kostenübernahme durch die jeweilige Versicherung bei der Abrechnung kommt.
Wir planen Ihre Termine grundsätzlich mit einem aber maximal zwei Therapeuten oder Therapeutin ein. Das kommt auch ganz auf Ihre Flexibilität bei der Terminvereinbarung an.
Wir behalten uns vor, bei Krankheitsausfall des eingeplanten Therapeuten oder der Therapeutin, Ihren Termin zur gleichen Zeit und am selben Tag bei einem anderen Therapeuten oder Therapeutin ohne vorherige Information stattfinden zu lassen. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands ist es nicht möglich alle Patientinnen und Patienten zu kontaktieren. Durch unsere regelmäßige Behandlungsdokumentation ist es auch anderen Therapeuten und Therapeutinnen möglich Ihre Behandlung durchzuführen. Ein sehr wichtiger Faktor im Behandlungsverlauf ist die Regelmäßigkeit der Therapietermine! Diese versuchen wir zu erhalten und machen alles möglich, um Ihren Termin so stattfinden zu lassen.
Generell verpflichten Sie sich eine krankheits- oder berufsbedingte Absage rechtzeitig 24 Stunden vor Beginn des Termins per Mail oder per Telefon zu tätigen, sodass keine Ausfallgebühren für Sie entstehen. Ansonsten stellen wir Ihnen den ausgefallenen Termin privat in Rechnung, falls wir diesen Termin nicht rechtzeitig an andere Patientinnen und Patienten vergeben können. Dabei bemisst sich die Höhe der Ausfallrechnung an der Dauer Ihres Termins.
Wir arbeiten mit einem verbindlichen Reservierungssystem. Das bedeutet, dass wir diese Termine ausschließlich für Sie freihalten. Ihnen entstehen dadurch kaum Wartezeiten.
Nein, denn MEDALIFE ist eine Terminpraxis. Bitte melden Sie sich vorab per Anruf oder Email bei uns und vereinbaren einen Termin. Durch krankheitsbedingte Terminabsagen oder ähnliches kann durchaus auch spontan ein Termin am selben Tag frei werden. Fragen Sie gerne bitte einfach mal nach!
Wir bieten allen Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern die Möglichkeit bei uns nach Terminabsprache und vorheriger Buchung eines Zeitraums frei zu trainieren. Auch Kurse wie Yoga, Pilates oder Rückenfit können besucht werden! Schauen Sie sich gerne unsere anderen Angebote an.
RUFEN SIE RUHIG AN
Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gerne unter
40 553 78 22 an!